AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Trainings -Dienstleistungen von MSP
Die Durchführung der jeweils beschriebenen Personalentwicklungs-maßnahme/-n wird nach Bestätigung durch den Auftraggeber für beide Seiten verbindlich. Umfang und Inhalte der jeweiligen Personalentwicklungsmaßnahme ergeben sich aus den jeweiligen Spezifikationen, die Gegenstand des Angebotes sind.MSP Stellt für die jeweilige Personalentwicklungsmaßnahme Fachtrainer sowie Material gemäß Maßnahmenspezifikation. Der Auftraggeber wird die Durchführung der Personalentwicklungsmaßnahme durch geeignete Maßnahmen, wie Bereitstellung von Medien, Geräten und sachgerecht ausgestatteten Räumlichkeiten unterstützen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn kann der Auftraggeber die jeweilige Personalentwicklungsmaßnahme stornieren. Danach fallen folgende Stornogebühren an: 27 bis 14 Tage vor Maßnahmenbeginn 50 % der Maßnahmengebühr. Bei späterer Absage 100 % der Maßnahmengebühr. Die Höhe der Maßnahmengebühr ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, bzw. dem Angebot. Der Veranstalter kann das Seminar aus wichtigem Grund – insbesondere Krankheit des Fachtrainers absagen, bzw. terminlich verlegen. Die Gebühr für geleistete Personalentwicklungsmaßnahmen ist jeweils nach Erhalt der Rechnung unverzüglich, spätestens jedoch zum angegebenen Zahlungsziel in voller Höhe ohne Skontoabzug und unter Angabe der Rechnungsnummer und Finanzstelle zu zahlen. Schadenersatzansprüche gegenüber Michael Steffens sowie seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Sinne mangelhafte Bestimmungen durch solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher oder juristischer Sinn dem der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt.
Der Gerichtsstand ist Koblenz.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Softwareprodukten von MSP
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen MSP – Michael Steffens
Präsentationsmedien und dem Besteller gelten ausschließlich die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt
der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers
erkennt MSP nicht an, es sei denn, MSP hätte ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. gelten die mit diesem vereinbarten Bedingungen.
§ 3 Widerruf
Der Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch
Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware den
Vertrag widerrufen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei CDs oder
Software, die vom Besteller entsiegelt worden ist, (Entfernung der
Zelluphanierung).
§ 4 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die
vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist
sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin
verbindlich zugesagt wurde.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Besteller kann den Kaufpreis per Rechnung (unter den in § 5
genannten Voraussetzungen), zahlen. Kommt der Besteller in
Zahlungsverzug, so ist MSP berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %
über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen
Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls MSP ein höherer Verzugsschaden
nachweisbar entstanden ist, ist MSP berechtigt, diesen geltend zu
machen.
§ 6 Besonderheiten beim Kauf auf Rechnung
Zahlung auf Rechnung ist nur für Verbraucher ab 18 Jahren möglich. Die
Lieferadresse, die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen
identisch sein und innerhalb Deutschlands liegen. Der Rechnungsbetrag
wird mit Erhalt der Rechnung fällig.
§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von MSP anerkannt sind.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von MSP.
§ 9 Mängelhaftung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung
(Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die
Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen
Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder
Schadensersatz geltend machen. Soweit sich nachstehend nichts anderes
ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers — gleich aus welchen
Rechtsgründen — ausgeschlossen. MSP haftet deshalb nicht für Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere
haftet MSP nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige
Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von MSP
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden
vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus
§§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht. Sofern MSP fahrlässig eine
vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für
Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Erfolgt die Nacherfüllung im Wege einer Ersatzlieferung, ist der
Besteller verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30
Tagen an MSP zurückzusenden. Geht die Ware nicht innerhalb dieser Frist
bei MSP ein, ist MSP berechtigt, den Kaufpreis für das Ersatzprodukt in
Rechnung zu stellen und den Betrag einzufordern. Die Verjährungsfrist
beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.
§ 10 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.