Michael Steffens Training & Coaching

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Trainings -Dienstleistungen von MSP

Die Durchführung der jeweils beschriebenen Personalentwicklungs-maßnahme/-n wird nach Bestätigung durch den Auftraggeber für beide Seiten verbindlich. Umfang und Inhalte der jeweiligen Personalentwicklungsmaßnahme ergeben sich aus den jeweiligen Spezifikationen, die Gegenstand des Angebotes sind.MSP Stellt für die jeweilige Personalentwicklungsmaßnahme Fachtrainer sowie Material gemäß Maßnahmenspezifikation. Der Auftraggeber wird die Durchführung der Personalentwicklungsmaßnahme durch geeignete Maßnahmen, wie Bereitstellung von Medien, Geräten und sachgerecht ausgestatteten Räumlichkeiten unterstützen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn kann der Auftraggeber die jeweilige Personalentwicklungsmaßnahme stornieren. Danach fallen folgende Stornogebühren an: 27 bis 14 Tage vor Maßnahmenbeginn 50 % der Maßnahmengebühr. Bei späterer Absage 100 % der Maßnahmengebühr. Die Höhe der Maßnahmengebühr ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, bzw. dem Angebot. Der Veranstalter kann das Seminar aus wichtigem Grund – insbesondere Krankheit des Fachtrainers absagen, bzw. terminlich verlegen. Die Gebühr für geleistete Personalentwicklungsmaßnahmen ist jeweils nach Erhalt der Rechnung unverzüglich, spätestens jedoch zum angegebenen Zahlungsziel in voller Höhe ohne Skontoabzug und unter Angabe der Rechnungsnummer und Finanzstelle zu zahlen. Schadenersatzansprüche gegenüber Michael Steffens sowie seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Sinne mangelhafte Bestimmungen durch solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher oder juristischer Sinn dem der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt.

Der Gerichtsstand ist Koblenz.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Softwareprodukten von MSP

§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen MSP – Michael Steffens Präsentationsmedien und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt MSP nicht an, es sei denn, MSP hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. gelten die mit diesem vereinbarten Bedingungen.

§ 3 Widerruf
Der Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware den Vertrag widerrufen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei CDs oder Software, die vom Besteller entsiegelt worden ist, (Entfernung der Zelluphanierung).

§ 4 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Besteller kann den Kaufpreis per Rechnung (unter den in § 5 genannten Voraussetzungen), zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist MSP berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls MSP ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist MSP berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 6 Besonderheiten beim Kauf auf Rechnung
Zahlung auf Rechnung ist nur für Verbraucher ab 18 Jahren möglich. Die Lieferadresse, die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen identisch sein und innerhalb Deutschlands liegen. Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig.

§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von MSP anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von MSP.

§ 9 Mängelhaftung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers — gleich aus welchen Rechtsgründen — ausgeschlossen. MSP haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet MSP nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von MSP ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht. Sofern MSP fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Erfolgt die Nacherfüllung im Wege einer Ersatzlieferung, ist der Besteller verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an MSP zurückzusenden. Geht die Ware nicht innerhalb dieser Frist bei MSP ein, ist MSP berechtigt, den Kaufpreis für das Ersatzprodukt in Rechnung zu stellen und den Betrag einzufordern. Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.

§ 10 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.